Prüfbescheinigungen nach EN 10204: 2.2, 3.1 und 3.2

Auf einen Blick

Art
Ratgeber
Branche
Stahlindustrie

Zu vielen Stahl- und Metallerzeugnissen gehört eine Prüfbescheinigung. Sie belegt Werkstoff und Eigenschaften. Welche Art nötig ist, muss schon in der Anfrage stehen.

Ordner mit Prüfbescheinigungen ohne lesbaren Text neben einer gestempelten Stahlstab-Stirnseite auf einem Schreibtisch
KI-generiertes Symbolbild

Die Bescheinigungsarten

EN 10204 unterscheidet Bescheinigungen ohne und mit Prüfergebnissen. Die Werksbescheinigung 2.1 bestätigt nur die Übereinstimmung mit der Bestellung. Das Werkszeugnis 2.2 enthält Ergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung, also aus der laufenden Fertigung.

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält Ergebnisse einer spezifischen Prüfung an der gelieferten Charge und wird von einem von der Fertigung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Beim Abnahmeprüfzeugnis 3.2 bestätigt zusätzlich der vom Besteller beauftragte oder der in amtlichen Vorschriften genannte Abnahmebeauftragte. 3.2 ist aufwendiger und muss vor der Fertigung vereinbart werden.

Was eine Anfrage mit Prüfbescheinigung enthalten sollte

  • Art der Bescheinigung: 2.2, 3.1 oder 3.2
  • bei 3.2: wer abnimmt
  • zu prüfende Eigenschaften, falls über die Norm hinaus
  • Werkstoffnorm und Stahlsorte
  • Menge und gewünschter Liefertermin

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