In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die für die jeweilige Zone zugelassen sind. Beim Ersatz muss die Kennzeichnung mindestens gleichwertig sein.

Was die Kennzeichnung aussagt
Nach der ATEX-Richtlinie trägt ein Gerät unter anderem Gerätegruppe und Kategorie, etwa II 2G für Geräte über Tage in gasexplosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1. Dazu kommen die Zündschutzart, zum Beispiel Ex d für druckfeste Kapselung, Ex e für erhöhte Sicherheit oder Ex i für Eigensicherheit.
Die Gasgruppe IIA, IIB oder IIC beschreibt, für welche Gase das Gerät geeignet ist; IIC ist die strengste. Die Temperaturklasse T1 bis T6 nennt die höchste Oberflächentemperatur, T6 ist die niedrigste. Ein Ersatzgerät muss in Kategorie, Gasgruppe und Temperaturklasse mindestens dieselben Anforderungen erfüllen; dazu kommen Umgebungstemperaturbereich, eine zum Stromkreis passende Zündschutzart und besondere Bedingungen aus der Bescheinigung.
Was eine Anfrage für Ex-Geräte enthalten sollte
- vollständige Ex-Kennzeichnung vom Typenschild
- Zone, Gasgruppe und Temperaturklasse des Einsatzorts
- Umgebungstemperatur am Einsatzort
- elektrische Daten und Anschlussart
- Typbezeichnung des bisherigen Geräts
- erforderliche Bescheinigungen
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